Krankenversicherung

Im Gesundheitssystem gibt es zwei Typen von Krankenkassen – und viele verschiedene Tarife.

Deutschland hat das älteste soziale Krankenversicherungssystem der Welt. Das erste konkrete Gesetz hat Bismarck schon am 15. Juni 1883 formuliert.

So mussten sich Arbeiter, die pro Jahr weniger als 2000 Mark verdienten, krankenversichern. Zu der Zeit verdiente ein typischer Arbeiter pro Jahr circa 600 Mark. Danach hat es verschiedene Reformen gegeben. Schnell war die Pflicht auch für andere Berufsgruppen, arbeitslose Personen, nichtarbeitende Ehepartner und Kinder da.

 

Heute gilt: Jede Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland muss eine Krankenversicherung haben. Auch wenn sie keinen deutschen Pass hat. Es gibt zwei Varianten: die Versicherung bei der privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse.
90 Prozent der Bürger in Deutschland sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das sind mehr als 72 Millionen Menschen. Denn alle Arbeitnehmer mit einem Jahreslohn unter einer bestimmten Grenze müssen Mitglied der GKV sein.
Die Grenze ändert sich jedes Jahr. Aktuell liegt sie bei 59400 Euro brutto

Leave comment

Leuchtenbergring 5,

81677 München

089 47 87 16

Fax 089 41 92 95 04

Termin vereinbaren

info@praxis-onea.de