Fragen und Antworten

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

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Warum werden nicht alle Kosten von den Krankenkassen übernommen?

Die Krankenkassen sind gesetzlich nur dazu verpflichtet, die “notwendigen” Leistungen zu übernehmen. Was notwendig ist, steht im §12 des Sozialgesetzbuch V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.”

Wie oft sollte man zur Kontrolle zum Zahnarzt?

Dies ist sehr individuell, die Empfehlungen reichen von einmal bis viermal pro Jahr. Abhängig ist das vom Gesundheitszustand der Zähne, sowie von etwaigen Begleiterkrankungen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen Ihren Versicherten zwei mal im Jahr („einmal pro Halbjahr mit einem Mindestabstand von 4 Monaten”) eine umfassende Kontrolle der Zähne und der Mundhöhle.

Wo befindet sich die Zahnarztpraxis?

Unsere Praxis befindet sich in München Au-Haidhausen zwischen Ostbahnhof und Berg am Laim.

Leuchtenbergring 5,
81677 München

Bus 59149N749410
Tram 19
S-Bahn S2S4S6S8

Was heißt Anamnese?

Die Anamnese (anámnēsis = altgriechisch für Erinnerung) ist die systematische Befragung der Patienten, um deren gesundheitliche „Vorgeschichte“, insbesondere Krankheiten, Dispositionen (Allergien), Behinderungen und Lebensumstände zu erfahren.
Sparen Sie Zeit bei der Anmeldung und füllen Sie unseren Anamnesebogen schon zuhause aus.

Welche Zahlungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung?

  • Ratenzahlung

  • Teilzahlungswunsch

  • Zahlung auf Rechnung 
    Sie zahlen Ihre Rechnung bequem per Vorkasse. Die Rechnung enthält dabei alle nötigen Informationen für Ihre manuelle Überweisung der Rechnung.

Stellen Sie uns Ihre Fragen

Gerne nehmen wir uns die Zeit, alle Fragen rund um die Zahn- und Mundgesundheit und die zahnärztliche Behandlung und (privat) zahnärztliche Abrechnung zu beantworten.


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